Teilnahmebedingungen

1. Der Bödefelder Hollenmarsch wird vom Verkehrsverein Bödefeld Freiheit und Land, St. Vitus- Schützenstr. 2, 57392 Schmallenberg veranstaltet.

2. Der Bödefelder Hollenmarsch ist ohne wettbewerblichen Charakter und für Wanderer/Innen, Walker/Innen, Nordic-Walker/Innen und Marschierer/Innen vorgesehen. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Den Teilnehmenden ist bekannt, dass die Teilnahme am Bödefelder Hollenmarsch Gefahren mit sich bringen können und Unfälle jeglicher Art nicht auszuschließen sind. Jegliche Haftung gegenüber den Veranstaltern und seinen Helfern ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung zum Bödefelder Hollenmarsch bestätigen die Teilnehmenden diesen Haftungsausschluss und geben dadurch eine verbindliche Verzichtserklärung ab. Grundsätzlich ist der Abschluss von Versicherungen (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) alleinige Sache des Teilnehmers. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen.

3. Die Anmeldung hat gemäß den Vorgaben in der Ausschreibung zu erfolgen. Die Anmeldung ist personengebunden und nicht übertragbar. Bei einem Rücktritt von der Teilnahme erfolgt keine Erstattung des Startgeldes. Verhinderte Teilnehmer, die sich am Wettkampftag nicht ordnungsgemäß zur angegebenen Startzeit einfinden, werden als ausgefallen betrachtet; auch sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Durch seine Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Veranstalter seine Personendaten und/oder sein Bildnis durch Druck oder auf Fotos, in Film- oder Videoaufzeichnungen oder auf ähnliche Weise für Zwecke der Werbung oder Information über den Bödefelder Hollenmarsch unter Beachtung des Schutzes der Privatsphäre verwenden darf, ohne dass dafür eine Vergütung gefordert werden kann. Es ist anzumerken, dass die Adressdaten auch über die Starter- und Zeitenlisten weiteren Dritten bekannt werden können.

4. Es erfolgt keine separate Anmeldebestätigung per Post. Jeder ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmer erhält eine Rückmeldung per E-Mail. Ansonsten werden alle Teilnehmenden im Internet unter www.Hollenmarsch.de in der Starterliste aufgeführt.

5. Die Teilnehmer müssen der für sie ausgewiesenen Strecke folgen. Auf der Strecke sind mehrere Kontrollposten eingerichtet. Wird ein Kontrollposten von einem Teilnehmenden nicht passiert, kann keine Wertung erfolgen. Für die zurückzulegenden Distanzen und die möglichen Auszeichnungen gelten die vom Veranstalter festgelegten Regeln. Bei Straßenkreuzungen und bei Begegnung mit Kraftfahrzeugen aller Art gilt die STVO. Alle Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Strecken. Sie müssen sich den Bestimmungen der STVO unterordnen und sämtlichen Fahrzeugen und sonstigen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen. Für Zuwiderhandlungen haben die Teilnehmenden selbst die Verantwortung zu tragen. Das gleiche gilt für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren. Öffentliche Verkehrsstraßen werden nur in ganz wenigen Fällen tangiert und in der Regel lediglich überquert. Aber gerade bei Querungen ist höchste Vorsicht geboten.

6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter bzw. Ordner ist Folge zu leisten. Verstöße dagegen oder gegen diese Teilnahme-Bedingungen können zur Androhung des Ausschlusses oder zum Ausschluss von der (weiteren) Teilnahme führen. Die Androhung des Ausschlusses und der Ausschluss erfolgen durch die Ordner bzw. Organisatoren des Bödefelder Hollenmarschs. Es besteht kein Anrecht auf den Rücktransport zum Start.

7. Als Wandern oder Marschieren gilt grundsätzlich eine Fortbewegung zu Fuß. Es ist dabei nicht gestattet, sich im Laufschritt fortzubewegen. Nordic-Walking und Walken ist jedoch grundsätzlich erlaubt und auch gewünscht. Die Benutzung fremder Mittel (Fahrräder, Autos etc.) ist strengstens untersagt und hat den sofortigen Ausschluss zu Folge. Ein Rücktransport zum Startort erfolgt nicht.

8. Beschwerden gegen Disqualifikationen oder sonstige Beschwerden gegen die Veranstalter müssen 30 Minuten nach deren Verfügung schriftlich bei den Organisatoren eingereicht werden. Diese entscheiden endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9. Die Veranstalter des Bödefelder Hollenmarschs sind in keiner Weise für Unfälle oder Krankheiten von Teilnehmern oder für die Beschädigung, den Verlust von Gegenständen oder Wertsachen verantwortlich oder (finanziell) haftbar. Mit der Anmeldung zum Bödefelder Hollenmarsch bestätigen die Teilnehmenden diesen Haftungsausschluss und geben dadurch eine verbindliche Verzichtserklärung ab.

10. Die Veranstalter des Bödefelder Hollenmarschs behalten sich das Recht vor, den Zeitplan, die Strecken, die Startzeiten sowie Startorte und Zielorte zu ändern oder die Veranstaltung infolge extremer Witterungsbedingungen oder aus anderen Gründen ganz oder teilweise abzusagen, wenn von ihnen nach vernünftigem Ermessen keine andere Maßnahme erwartet werden kann. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes.

11. Die Veranstalter des Bödefelder Hollenmarschs sorgen dafür, dass alle Regelungen der Teilnahmebedingungen auf der Homepage unter www.Hollenmarsch.de veröffentlicht werden. Diese sind verpflichtend von allen Teilnehmenden vor der Anmeldung bzw. dem Start zu lesen und zu akzeptieren.

12. Nur ausreichend trainierte und absolut gesunde Wanderer, Walker, Nordic-Walker und Marschierer können an dem Bödefelder Hollenmarsch teilnehmen. Die Veranstalter verlangen von allen Teilnehmenden eine intensive und lange Vorbereitung. Außerdem empfehlen die Organisatoren allen Teilnehmenden eine gründliche sportmedizinische Untersuchung in unmittelbarer Nähe vor der Veranstaltung. Die Teilnehmenden bestätigen mit Ihrer Anmeldung in einem der, eigenverantwortlich ausgesuchten, Strecke angepassten ausreichendem Trainingszustand und völlig gesund zu sein und die Veranstalter bei Unfällen jeder Art von jeglicher Haftung freizustellen. Die Organisatoren haben das Recht, offensichtlich erschöpfte Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder aber auch ganz auszuschließen. Auch kann ihnen der Start verweigert werden.

13. Die Veranstalter sind bestrebt eine optimale Sanitätsversorgung zu gewährleisten. Innerhalb eines Streckennetzes von über 100 km ist das aber nur bedingt möglich. Es steht ein Rennarzt im Start-Ziel-Bereich zur Verfügung. Unterwegs sind an einigen Verpflegungspunkten Sanitäter und Ersthelfer stationiert. Außerdem ist jeder VP mit einem Erste Hilfe-Set ausgerüstet. Die Veranstalter weisen daraufhin, dass bei einem Unglücksfall aufgrund der enorm langen Ultrastrecken eine sofortige medizinische Betreuung in der Regel nicht möglich sein kann. Dem Teilnehmenden ist das bekannt und er stellt die Veranstalter von jeglicher Haftung frei.

14. Steigt ein Teilnehmer vorzeitig aus dem Rennen aus, hat er sich unverzüglich bei einer der vor dem Start ausgehändigten Handynummer abzumelden. Geht dies nicht, dann bei dem nächsten Verpflegungspunkt. Der Veranstalter setzt die Mitnahme eines Handys während des Marsches voraus.

15. Bei vorzeitigem Ausstieg kann keine Wertung und Auszeichnung erfolgen. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall aber eine Teilnehmer-Urkunde mit Angabe der gelaufenen km.

16. Die Zeitmessung erfolgt mit dem SPORTident-Chip. Dieser wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

17. Streckenplan, Höhenprofil, Verpflegungsplan und damit die Anforderungen an die Teilnehmenden sind unter www.Hollenmarsch.de einzusehen.

18. Eigene Betreuer auf der Strecke sind nicht zugelassen.

19. Die Startnummern sind gut sichtbar auf der Brust zu tragen

20. Die Veranstalter sorgen für eine perfekt markierte Strecke. Es wir ein vierfaches Sicherheitssystem eingesetzt: Kalk- und Farbmarkierungen auf dem Boden, Hinweisstäbe an Kreuzungen und Flatterband an den Bäumen. Ein Verlaufen ist so im Prinzip ausgeschlossen. Die Markierungen werden auch noch am Tag der Veranstaltung überprüft. Die Veranstalter übernehmen allerdings keine Haftung bei mutwilliger Zerstörung und Entfernung der Streckenhinweise durch fremde Personen.

21. Hunde sind extra zu melden (telefonisch, per Fax oder per Mail). Es wird hierfür keine Gebühr erhoben. Der Besitzer/In verpflichtet sich den Hund auf der ganzen Strecke an der Leine zu führen. Der Hund darf nur neben dem Teilnehmer laufen und ihn nicht ziehen.

22. Zahlungen ausschließlich in €. Startgeldpreise gelten immer je Person.

23. Durch seine Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass ihm die Teilnahmebedingungen des Bödefelder Hollenmarschs bekannt sind, er mit dem Inhalt einverstanden ist und er diese absolut einhalten wird. Die Anmeldung hat erst nach Eingang des Startgeldes beim Veranstalter Gültigkeit.

24. In allen von diesen Teilnahme-Bedingungen nicht erfassten Fällen obliegt die Entscheidungsbefugnis dem Organisationsteam des Bödefelder Hollenmarschs.

25. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Wanderer, Walker und Nordic-Walker und Marschierer. Nur diese können auch am Hollenmarsch teilnehmen.

26. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Einstellung auf dieser Homepage unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen und durchführbaren Regelungen treten, deren Wirkungen dem Bödefelder Hollenmarsch am nächsten kommen, die die Veranstalter mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Diese Bestimmungen hier unter Punkt 26 gelten entsprechend immer dann, wenn sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisen.