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Teilnahmebedingungen

  1. Der Bödefelder Hollenmarsch wird vom Verkehrsverein Bödefeld Freiheit und Land, St. Vitus-Schützenstr. 2, 57392 Schmallenberg-Bödefeld mit Unterstützung des Lauftreffs des TuS Bödefeld veranstaltet.

  2. Der Bödefelder Hollenmarsch ist eine Veranstaltung, die verschiedene Wander- und auch Laufstrecken umfasst. Grundsätzlich gelten die Wanderstrecken für Wanderer, Nordic-Walker sowie Speedhiker und damit für eine Fortbewegung zu Fuß. Es ist dabei nicht gestattet, sich im Laufschritt fortzubewegen. Dem gegenüber stehen die Laufstrecken für Läufer und Trailrunner, bei denen die grundsätzliche Fortbewegung im Laufschritt vorausgesetzt wird. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Den Teilnehmenden ist bekannt, dass die Teilnahme am Bödefelder Hollenmarsch Gefahren mit sich bringen kann und Unfälle jeglicher Art nicht auszuschließen sind. Jegliche Haftung gegenüber den Veranstaltern und seinen Helfern ist daher ausgeschlossen. Eingeschlossen sind hier sämtliche Ansprüche, die Teilnehmer/Innen oder Erben dieser oder sonstige berechtigte Dritte für Schäden geltend machen könnten. Mit der Anmeldung zum Bödefelder Hollenmarsch bestätigen die Teilnehmenden diesen Haftungsausschluss und geben dadurch eine verbindliche Verzichtserklärung ab. Grundsätzlich ist der Abschluss von Versicherungen (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) alleinige Sache der Teilnehmenden. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen.

  3. Die Anmeldung hat gemäß den Vorgaben in der Ausschreibung zu erfolgen. Die Anmeldung ist personengebunden und nicht übertragbar. Bei einem Rücktritt von der Teilnahme erfolgt keine Erstattung des Startgeldes. Teilnehmer, die sich am Tag der Veranstaltung nicht ordnungsgemäß zur angegebenen Startzeit einfinden, werden als ausgefallen betrachtet; auch sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Durch seine Anmeldung erklärt sich der Teilnehmende damit einverstanden, dass der Veranstalter seine Personendaten und/oder sein Bildnis durch Druck oder auf Fotos, in Film- oder Videoaufzeichnungen oder auf ähnliche Weise für Zwecke der Werbung oder Information über die Veranstaltung, unter Beachtung des Schutzes der Privatsphäre, verwenden darf, ohne dass dafür eine Vergütung gefordert werden kann. Es ist anzumerken, dass die Adressdaten auch über die Starter- und Ergebnislisten weiteren Dritten bekannt werden.

  4. Es erfolgt keine separate Anmeldebestätigung per Post. Jeder ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmer und jede ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmerin erhält eine Rückmeldung per E-Mail. Ansonsten werden alle Teilnehmenden im Internet unter www.hollenmarsch.de in der Starterliste aufgeführt.

  5. Die Teilnehmer müssen der für sie ausgewiesenen Strecke folgen. Auf der Strecke sind mehrere Kontrollposten eingerichtet. Wird ein Kontrollposten von einem Teilnehmenden nicht passiert, kann keine Wertung erfolgen. Für die zurückzulegenden Distanzen und die möglichen Auszeichnungen gelten die vom Veranstalter festgelegten Regeln. Bei Straßenkreuzungen und bei Begegnung mit Kraftfahrzeugen aller Art gilt die STVO. Alle Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Strecken. Sie müssen sich den Bestimmungen der STVO unterordnen und sämtlichen Fahrzeugen und sonstigen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen. Für Zuwiderhandlungen haben die Teilnehmenden selbst die Verantwortung zu tragen. Das gleiche gilt für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren. Öffentliche Verkehrsstraßen werden nur in ganz wenigen Fällen tangiert und in der Regel lediglich überquert. Aber gerade bei Querungen ist höchste Vorsicht geboten.

  6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter bzw. Ordner ist Folge zu leisten. Verstöße dagegen oder gegen diese Teilnahmebedingungen können zur Androhung des Ausschlusses oder zum Ausschluss von der (weiteren) Teilnahme führen. Die Androhung des Ausschlusses und der Ausschluss erfolgen durch die Ordner bzw. Organisatoren. Es besteht kein Anrecht auf den Rücktransport zum Start.

  7. Die Benutzung fremder Mittel (Fahrräder, Autos etc.) ist strengstens untersagt und hat den sofortigen Ausschluss vom Wettkampf zu Folge. Ein Rücktransport zum Startort erfolgt nicht.

  8. Beschwerden gegen Disqualifikationen oder sonstige Beschwerden gegen die Veranstalter müssen 30 Minuten nach deren Verfügung schriftlich bei den Organisatoren eingereicht werden. Diese entscheiden endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  9. Der Veranstalter ist in keiner Weise für Unfälle oder Krankheiten von Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen oder für die Beschädigung, den Verlust von Gegenständen oder Wertsachen verantwortlich oder (finanziell) haftbar. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung bestätigen die Teilnehmenden diesen Haftungsausschluss und geben dadurch eine verbindliche Verzichtserklärung ab.

  10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zeitplan, die Strecken, die Startzeiten sowie Startorte und Zielorte zu ändern oder die Veranstaltung infolge extremer Witterungsbedingungen oder aus anderen Gründen ganz oder teilweise abzusagen, wenn von ihnen nach vernünftigem Ermessen keine andere Maßnahme erwartet werden kann. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes.

  11. Der Veranstalter sorgt dafür, dass alle Regelungen der Teilnahmebedingungen auf der Homepage unter www.hollenmarsch.de veröffentlicht werden. Diese sind verpflichtend von allen Teilnehmenden vor der Anmeldung bzw. dem Start zu lesen, zu akzeptieren und die Akzeptanz auf dem Anmeldeformular zu bestätigen.

  12. Nur ausreichend trainierte und absolut gesunde Teilnehmer (ausreichender Trainingszustand und Gesundheitszustand) können an der Veranstaltung teilnehmen. Der Veranstalter verlangt von allen Teilnehmenden eine der jeweiligen Strecke entsprechende intensive Vorbereitung. Außerdem empfiehlt der Organisator allen Teilnehmenden eine gründliche sportmedizinische Untersuchung unmittelbarer vor der Veranstaltung. Die Teilnehmenden bestätigen mit Ihrer Anmeldung in einem, der eigenverantwortlich ausgesuchten Strecke, angepassten, ausreichendem Trainingszustand und völlig gesund zu sein und den Veranstalter bei Unfällen jeder Art von jeglicher Haftung freizustellen. Der Organisator hat das Recht, offensichtlich erschöpfte Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder aber auch ganz aus dem Rennen zu nehmen. Auch kann ihnen der Start verweigert werden.

  13. Der Veranstalter ist bestrebt, eine optimale Sanitätsversorgung zu gewährleisten. Innerhalb eines weiten Streckennetzes von vielen km ist dieses jedoch nur bedingt möglich. Es steht ein Rennarzt im Start-Ziel-Bereich zur Verfügung. Unterwegs sind an einigen Verpflegungspunkten Sanitäter stationiert. Außerdem ist jeder VP mit einem Erste-Hilfe-Set ausgerüstet. Die Veranstalter weisen darauf hin, dass bei einem Ungluücksfall auf Grund der langen Strecken eine sofortige medizinische Betreuung in der Regel nicht möglich sein kann. Dem Teilnehmenden ist das bekannt und er stellt die Veranstalter von jeglicher Haftung frei.

  14. Steigt ein Teilnehmer vorzeitig aus dem Rennen aus, hat dieser sich unverzüglich bei einer der vor dem Start ausgehändigten Telefonnummern abzumelden. Eine Abmeldung ist auch an jedem Verpflegungspunkt möglich. Die Veranstalter setzen die Mitnahme eines Handys während der Veranstaltung voraus.

  15. Bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Rennen kann keine Wertung und Auszeichnung erfolgen.

  16. Streckenplan, Höhenprofil, Verpflegungsplan und damit die Anforderungen an die Teilnehmenden sind unter www.hollenmarsch.de einzusehen.

  17. Die Startnummern sind gut sichtbar auf der Brust zu tragen.

  18. Der Veranstalter sorgt für eine gut markierte Strecke. Die Markierungen werden auch noch am Tag der Veranstaltung überprüft. Die Veranstalter übernehmen allerdings keine Haftung bei mutwilliger Zerstörung und Entfernung der Streckenhinweise durch fremde Personen.

  19. Hunde sind extra zu melden (per Mail). Es wird hierfür keine Gebühr erhoben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Hund auf der ganzen Strecke an der Leine zu führen.

  20. Zahlungen ausschließlich in Euro. Startgeldpreise gelten immer je Person.

  21. Die Ergebnislisten erscheinen ausschließlich auf der Internetseite www.hollenmarsch.de.

  22. Durch seine Anmeldung erklärt der Teilnehmende, dass ihm die Teilnahmebedingungen der Veranstaltung bekannt sind, er mit dem Inhalt einverstanden ist und er diese absolut einhalten wird. Die Anmeldung hat erst nach Eingang des Startgeldes beim Veranstalter Gültigkeit.

  23. In allen von diesen Teilnahme-Bedingungen nicht erfassten Fällen obliegt die Entscheidungsbefugnis dem Organisator.

  24. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingen unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Einstellung auf der Homepage unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen und durchführbaren Regelungen treten, deren Wirkungen dem Bödefelder Hollenmarschs am nächsten kommen, die die Veranstalter mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.